Am Finanzamt vorbei Mit diesen 14 Extras vom Chef sparen Sie Steuern
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Von einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bleibt netto oft nur wenig übrig. Eine Alternative sind steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber. Und die Liste ist lang.
Der klassische Weg zu mehr Geld ist die Gehaltsverhandlung. Doch nicht immer lässt sich der Chef überzeugen. Und wenn doch, sieht der eigentlich kräftige Zuwachs beim Bruttolohn netto nur noch mickrig aus, weil mehr Steuern und Abgaben fällig werden.
In solchen Fällen können Sie den Joker ziehen und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse verhandeln. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, ob Sie mehrere Extras vom Chef kombinieren können und welchen Haken die Sache hat.
ÖPNV-Ticket
Zu den am häufigsten verhandelten Sachleistungen zählt das Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Ticket für Bus und Bahn, ist das für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Und auch das Unternehmen profitiert: Ihr Chef kann die Ausgaben als Betriebskosten absetzen.
Wie sehr sich das lohnt, zeigt ein Beispiel der Zeitschrift "Finanztest":
- Eine Angestellte verdient 4.000 Euro brutto, aus denen sie gerne 4.200 Euro machen würde. In der Gehaltsverhandlung mauert die Chefin, willigt aber ein, die 150 Euro pro Monat für das ÖPNV-Ticket zu übernehmen. Die Angestellte hat so Monat für Monat 150 Euro mehr Netto in der Tasche. Bei der gewünschten Bruttolohnerhöhung von 200 Euro wären es hingegen nur 103 Euro mehr gewesen.
Fahrtkostenzuschuss
Sie fahren nicht mit Bus und Bahn, sondern mit dem Auto? Auch hier kann der Arbeitgeber unterstützen. So kann er Ihre Fahrtkosten komplett übernehmen und zahlt darauf nur eine pauschale Lohnsteuer von 15 Prozent. Berechnungsgrundlage sind 30 Cent für die ersten 20 Entfernungskilometer und 35 Cent für jeden weiteren bei 220 Arbeitstagen.
Wichtig: In der Steuererklärung müssen Sie den Teil der Kosten angeben, den Ihr Arbeitgeber übernommen hat (gilt auch beim ÖPNV-Ticket). Das mindert Ihre abziehbaren Werbungskosten.
E-Bike
Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann profitieren. Statt sich selbst ein teures E-Bike zuzulegen, könnten Sie Ihren Chef fragen, ob er Ihnen eins anbietet – sowohl zur beruflichen als auch zur privaten Nutzung. Gewährt er es Ihnen zusätzlich zum Gehalt, fallen für Sie weder Steuern noch Sozialabgaben an und Ihr Chef kann die Ausgaben als Betriebskosten geltend machen. Auch Reparaturen und Servicearbeiten übernimmt der Arbeitgeber.
Notebook oder Tablet
Lassen Sie Ihre Chefin für einen neuen Laptop oder ein neues Tablet aufkommen, zahlen Sie ebenfalls keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Ihr Arbeitgeber muss darauf eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent abführen.
Essensgeld
Wer mehr als acht Stunden außerhalb seiner festen Arbeitsstätte tätig ist, kann von seiner Firma 14 Euro Essensgeld erhalten – steuer- und sozialversicherungsfrei. Dauert die Abwesenheit mehrere Tage, kann der Arbeitgeber für jeden vollen Tag 28 Euro zahlen und je 14 Euro für den An- und Abreisetag.
Kinderbetreuung
Richtig viel Entlastung ist auch bei der Kinderbetreuung drin. Die Firma darf steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse für Kindergarten, Krippe, Hort oder die Tagesmutter in unbegrenzter Höhe zahlen. Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht schulpflichtig ist.
Rabatt auf eigene Produkte
Bis zu einem Wert von 1.080 Euro im Jahr dürfen Unternehmen ihren Angestellten eigene Waren und Dienstleistungen vergünstigt anbieten oder schenken.
Gutscheine
Ob fürs Tanken oder den Supermarkt – Ihr Arbeitgeber darf seit diesem Jahr Gutscheine und Geldkarten im Wert von bis zu 50 Euro im Monat spendieren (bis 2021: 44 Euro).
Erholungsbeihilfe
Zusätzlich zum Urlaubsgeld können Sie einmal im Jahr die sogenannte Erholungsbeihilfe kassieren, wenn Sie mindestens eine Woche lang in den Urlaub fahren. Steuer- und sozialabgabenfrei bleibt der Zuschuss, wenn die Freigrenzen eingehalten werden. Für Sie als Arbeitnehmer liegt sie bei 156 Euro, für den Ehepartner bei 104 Euro und für jedes Kind bei 52 Euro. Je nach Familiensituation sind hier also mehrere Hundert Euro drin.
Weiterbildung
Bilden Sie sich weiter, um Ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern, kann Ihr Chef auch dafür einen Zuschuss gewähren. Dabei ist es unerheblich, ob der Kurs oder Lehrgang unmittelbar mit Ihrem Job zu tun hat.
Dienstwagen
Der Klassiker für Führungskräfte bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, solange Sie ihn nur dienstlich nutzen. Andernfalls ist der Dienstwagen ein geldwerter Vorteil, den Sie versteuern müssen. Handelt es sich um ein reines E-Auto, das nicht mehr als 60.000 Euro kostet, gelten günstigere Regeln.
E-Ladesäule
Ohne Ladesäule kommt ein E-Auto nicht weit. Deshalb darf Ihr Arbeitgeber Ihnen auch diese steuerfrei zur Verfügung stellen. Dabei ist es egal, ob Sie den Dienstwagen auch privat nutzen. Alternativ ist ein Zuschuss zu privaten E-Ladesäulen möglich.
Gesundheitskurse
Egal, ob Sie mit dem Rauchen aufhören wollen, beim Yoga entspannen oder Ihre Ernährung umstellen – Kurse und Trainings, die Ihren Gesundheitszustand verbessern, darf Ihr Chef mit bis zu 600 Euro pro Jahr steuer- und abgabenfrei sponsern.
Kann ich verschiedene Extras kombinieren?
Ja, das geht. "Steuerfreie Extras lassen sich oft miteinander kombinieren, sofern der Arbeitgeber mitspielt", heißt es bei "Finanztest". Das ist also Verhandlungssache.
Was bedeuten die Extras für meine Rente?
Die vielen Extras haben einen Haken: Wenn Sie Teile Ihres Gehalts sozialversicherungsfrei bekommen, zahlen Sie weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, als es bei einer klassischen Gehaltserhöhung der Fall wäre.
Sie sichern sich so zwar mehr Netto vom Brutto, erwerben aber weniger Rentenansprüche. Das sollten Sie berücksichtigen, bevor Sie sozialabgabenfreie Extras heraushandeln.
- Eigene Recherche
- test.de: "Booster fürs Nettogehalt"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa